Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 23.01.2023)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
1. Der Vertrag kommt durch Annahme des von uns erstellten Angebots, durch Bestellung eines Menüs, eines Buffets oder sonstiger Waren oder Leistungen oder entsprechender Auftragsbestätigung zustande. Vertragspartner des Kunden ist dann Partyservice Lorenz, Inh. Sören Lorenz, Am Burgblick 43, 08115 Schönfels.
2. Wird eine Auftragsbestätigung erteilt und weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem Inhalt des angenommenen Angebots ab, wird die abweichende Bestätigung für den Kunden verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Tagen schriftlich widerspricht. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er uns gegenüber mit dem Kunden zusammen als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn bei Vertragsschluss eine Vollmachtsurkunde (§ 174 BGB) nicht vorgelegt wird.
3. Wir stehen für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag gerade, auch wenn einmal etwas schiefgelaufen ist. Unsere Haftung ist allerdings beschränkt auf Schäden, deren Entstehung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Partyservice Lorenz rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
4. Soweit wir für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschaffen und hierbei im Namen und auf Rechnung des Kunden handeln, stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
5. Für Mietgegenstände von uns haftet der Kunde bei Verlust oder Zerstörung in Höhe des Neuwertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bspw. durch Ausfall bis zur Wiederbeschaffung bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Kunden beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Die Mietsachen werden in einwandfreien Zustand geliefert. Hiervon abweichende Zustände wie Beschädigungen o.ä. hat der Kunde nach Empfang unverzüglich in Textform zu rügen.
6. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen.
7. Leihartikel, Transportgeräte, Behälter, Bestecke, Gläser und Geschirr etc. verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind pfleglich zu behandeln und gereinigt in sauberem Zustand zurückzugeben. Die Abholung bzw. die Empfangnahme erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung, da Bruch, Mängel und Beschädigungen erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.
8. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle gemieteten Gegenstände, auch wenn die Veranstaltungen mit von uns eingesetztem Personal stattfinden.
9. Auch für das von uns eingesetzte Personal gilt haften wir im Umfang des II.3.
10. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Wir können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen von uns ergeben sich abschließend aus der Auftragsbestätigung bzw. aus den von dem von uns erstellten Angeboten. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Es gilt der sich aus dem angegebenen Bruttobetrag sich errechnende Nettobetrag als Vertragspreis, wenn zwischen Auftragserteilung und Leistungszeitpunkt eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes Eintritt.
2. Wir sind berechtigt, die im Angebot aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis aufgrund von Schwankungen im Einkauf, so sind wir berechtigt, einseitig den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
4. Ferner können die Preise von uns geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und wir dem zugestimmt haben.
5. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener, aber angeforderter Leistungen ist nicht möglich.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von uns aufrechnen oder diese mindern.
8. Lieferverzögerungen bis zu sechzig Minuten berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
9. Die Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
IV. Rücktritt, Bestellung, Stornierung
1. Soweit die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, z. B.
- bei höherer Gewalt oder anderer, vom uns nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z. B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;
- wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies den Herrschafts- bzw. den Organisationsbereich von uns zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Geltungsbereich Ziff. II vorliegt.
3. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag einseitig durch Erklärung in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zu kündigen. Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen: 
    • bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 10% des Rechnungsbetrages
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages
    • bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Rechnungsbetrages
    • danach 100% des Rechnungsbetrages.
Es bleibt dem Kunden nachgelassen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen.
4. Bei Stornierung der Leistungen werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diesen Kundenauftrag beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe in Rechnung gestellt.
V. Teilnehmerzahl u.ä.
1. Es gelten die aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ersichtlichen Teilnehmerzahlen. Erhöhungen der Personenzahl sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. 
2. Für Reduzierungen der Personenanzahl gilt Ziff. IV Pkt. 3 analog.
3. Im Falle einer Abweichung nach entsprechend V.1. oder V.2 werden für die tatsächliche Teilnehmerzahl die Leistungen berechnet auf Basis des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Stornogebühren werden gesondert erhoben.
4. Der Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und Leistungen.
VI. Schlussbestimmungen
1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, Zwickau als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.